Von FTI-Insolvenz betroffen?
Jetzt Anwalt mit Entschädigung beauftragen!


24 h
Express-
Service

Innerhalb von 24 h nach Erhalt aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Fall.

Einfach,
schnell &
professionell

Sie erhalten bis zu 100 % Ihres ursprünglichen Reisepreises zurückbezahlt!

Geringes persönliches Kostenrisiko

Abrechnung über Rechtsschutzversicherung oder RVG-Gebühren

Ihr
persönlicher
Ansprech­partner

Sie erreichen ihren persönlichen
Rechtsanwalt per Telefon oder E-Mail.


So funktioniert
die Rückerstattung.

1

Formular ausfüllen

Sie füllen das Formular mit allen relevanten Reisedaten ganz einfach und bequem Zuhause online aus.

Wenn Ihre Reisebestätigung/Sicherungsschein vorliegt, können Sie diese direkt hochladen.

2

Vollmacht zusenden

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der Anwaltsvollmacht.

Bitte senden Sie uns diese Vollmacht und ggf. Ihre Reisebestätigung mit Sicherungsschein unterschrieben zurück.

3

Wir prüfen Ihre Unterlagen

Die eingereichten Daten und Unterlagen werden sorgfältig geprüft und Ihre Ansprüche bei den zuständigen Stellen geltend gemacht.

4

Erstattung durch den DRSF

Sie erhalten bis zu 100 % Ihres Reisepreises mit anwaltlicher Hilfe zurück!

Der DRSF springt
für die verlorenen Reisekosten ein & übernimmt diese für die
Pauschalurlauber von FTI und dessen Tochterunternehmen.

FTI-Pleite
Das müssen Sie wissen.

Nach der FTI-Insolvenz im Juni 2024 wurden nun Zahlen laut. Rund 250.000 Urlaubern wurde der Urlaub ruiniert. Betroffen sind auch Reisen von BigXtra, 5vorFlug und Meeting Point.

Viele Reisende wissen nicht, wieviel Entschädigung Sie bei welcher Stelle geltend machen können und wann die Rückerstattung erfolgt.

Wir helfen Ihnen, alle Unterlagen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter und dem DRSF (Deutsche Reisesicherungsfond) anzumelden, sodass Sie ohne weiteren, großen Ärger und Mühen Ihre Verluste zurückgezahlt bekommen.